Rz. 18

Nach Abs. 3 Satz 2 orientiert sich die Bemessung und der Umfang der Leistungen an der KfzHV. Hierdurch soll nicht nur aktuell, sondern auf Dauer eine Parallelität zu den entsprechenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erreicht werden (Gesetzesbegründung in BT-Drs. 9522/16).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge