Rz. 14

Nach Abs. 1 Satz 3 ist die Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe auch bei Aufträgen möglich, bei denen die Werkstätten in anderen anerkannten Werkstätten hergestellte Produkte weiterveräußert. Ein solcher Fall kann dann vorliegen, wenn eine anerkannte Werkstatt ein Ladengeschäft betreibt, in dem Waren angeboten werden, die in anderen Werkstätten hergestellt worden sind. In diesem Fall kann für eine Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe des Abnehmers die Arbeitsleistung der herstellenden Werkstatt berücksichtigt werden. Wird in der Werkstatt, der der Auftrag erteilt oder die Ware abgenommen wird, eine zusätzliche Arbeitsleistung erbracht, ist auch diese Arbeitsleistung anrechenbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge