Rz. 7

Eine Überleitung erfolgt ist nach Abs. 4 Satz 2 nicht, wenn es um einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder um einen Schadensersatzanspruch handelt. In diesen Fällen sind § 115 SGB X (Anspruch auf Arbeitsentgelt) und § 116 SGB X (Anspruch auf Schadenersatz) vorrangig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge