Rz. 7

Abs. 4 wird der besonderen Situation leistungsberechtigter behinderter Eltern gerecht. Falls ein Elternteil dies beantragt, muss die Gesamtplankonferenz durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Leistungsberechtigte zustimmt; das kann der andere Elternteil sein. Helfer im familiären, freundschaftlichen und nachbarlichen Umfeld sowie ehrenamtlich Tätige können an der Gesamtplankonferenz beteiligt werden, wenn sie freiwillig dazu bereit sind. Auch hierbei ist die Zustimmung des Leistungsberechtigten erforderlich.

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