Rz. 1

Die Vorschrift wurde durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) zum 1.1.2002 neu gefasst.

Satz 1 wurde zum 1.1.2004 durch das 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell hinsichtlich der Bezeichnung Agentur für Arbeit geändert.

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