Rz. 2

Die Vorschrift enthielt eine Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Kombilohn mit 2-jähriger Förderdauer. Bezieher von Arbeitslosengeld (Alg) sollten möglichst schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, auch bei einem möglicherweise geringeren Verdienst. Deshalb sollten ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung mit einem niedrigeren Nettoentgelt als vor ihrer Arbeitslosigkeit aufnehmen, einen teilweisen Ausgleich für die Lohneinbußen bekommen. Zusätzlich sind die Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Beschäftigung für die Dauer von 2 Jahren auf 90 % des vorherigen Niveaus aufgestockt worden.

Die Förderung ist bereits mit Ablauf des 31.12.2013 ausgelaufen. Der späteste Anspruch auf die Entgeltsicherung musste am 31.12.2011 entstanden sein, die längste Förderung reichte bis zum 31.12.2013. Daher konnte die Vorschrift aufgehoben werden.

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