Rz. 3

Im Rechtskreis der Arbeitsförderung wird wie früher noch der Begriff des Profilings verwendet, wenn im Rahmen des 4-Phasen-Konzepts in der ersten Phase des Beratungsgespräches gemeinsam mit dem Kunden eine zielorientierte Stärken- und Schwächenanalyse durchgeführt wird, die allerdings als Potenzialanalyse zu qualifizieren ist. Nach den Unterlagen der Bundesagentur für Arbeit für die Agenturen für Arbeit ist übergreifendes Ziel dieser Phase im Beratungsprozess, dass das Gesprächsanliegen und der Gesprächsverlauf transparent sind und der Handlungs- und Unterstützungsbedarf gemeinsam erarbeitet und kommuniziert wird. 

 

Rz. 4

Als Ergebnis des Profilings im Erstgespräch steht i. d. R. ein matchingfähiges Bewerberprofil zur Verfügung, das unmittelbar an sämtlichen Suchläufen bundesweit teilnehmen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge