Rz. 5

Die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage ergibt sich aus einem positiven Finanzierungssaldo. Der Finanzierungssaldo weist die Differenz zwischen den Gesamteinnahmen und den Gesamtausgaben aus. Die Höhe steht erst am Jahresende fest, wenn alle gegenüber dem Haushaltsplan entstandenen Mehr- und Mindereinnahmen festgestellt und in den Finanzierungssaldo eingegangen sind. Die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben können grundsätzlich der Rücklage zugeführt werden.

 

Rz. 6

Der Finanzierungssaldo fällt um so günstiger aus, je rechtzeitiger und vollständiger die Bundesagentur für Arbeit ihre Einnahmen erhebt und je sparsamer und wirtschaftlicher sie ihre finanziellen Ressourcen einsetzt. Die geplanten Ansätze aus dem Haushaltsplan werden in monatlichen sog. Monitorings überwacht. Die Berechnung von Soll-Verläufen berücksichtigt typische Schwankungen bei den Einnahmen und den Ausgaben im Jahresverlauf aufgrund gewonnener Erfahrungen.

 

Rz. 7

Die Bildung der Rücklage nach Abs. 1 ist im Rahmen des Liquiditätsmanagements verpflichtend und steht daher weder dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit noch dem Verwaltungsrat als oberstem Selbstverwaltungsgremium disponibel zur Verfügung.

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