Rz. 2

Die Vorschrift stellt die Zahlungsfähigkeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Fall sicher, dass die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit, insbesondere aus Beitragsmitteln, nicht ausreichen, um die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Der Gesetzgeber erlegt dem Bund die Verpflichtung auf, die Liquidität der Bundesagentur für Arbeit zu gewährleisten. Der Bund nimmt insoweit eine Garantenstellung ein. Die Regelung gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang sich der Bund an den Kosten der Arbeitsförderung beteiligt. Darlehen sind bei Überschüssen taggleich zurückzuzahlen (Abs. 2).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge