Rz. 29

Kontaktpflege zu den Arbeitgebern ist Aufgabe der Agentur für Arbeit unabhängig von der Arbeitsmarktberatung nach § 34. Die Arbeitgeber sind entscheidender Partner am Arbeitsmarkt, die Ausbildungs- und Arbeitsstellen bereitstellen. Deshalb lohnt sich jeder Ressourceneinsatz für einen möglichst regelmäßigen Kontakt zu allen Arbeitgebern. Damit kann Akzeptanz der Agentur für Arbeit als beteiligte und unterstützende Behörde am Arbeitsmarkt erreicht werden.

 

Rz. 30

Das Angebot zur Arbeitsmarktberatung ist mithin neben der Vermittlungsarbeit selbst die Kompetenz der Agentur für Arbeit am Arbeitsmarkt, von der Arbeitgeber profitieren können. Daher kann eine Kontaktaufnahme, die aufgrund des Abs. 2 Satz 2 sozusagen "von Amts wegen" zu erfolgen hat, stets mit einem Angebot an Arbeitsmarktberatung verknüpft werden. Dafür bedarf es nicht unbedingt einer nicht zu besetzenden Arbeitsstelle beim Arbeitgeber. Vielmehr stellt die Agentur für Arbeit sich als Dienstleister am Arbeitsmarkt dar.

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