Rz. 26e
Bei der Bemessung des Alg von zuvor selbstständig Tätigen und freiwillig Weiterversicherten kann eine während des Elterngeldbezugs aufgenommene versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung nicht bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums außer Betracht bleiben (BSG, Urteil v. 21.6.2018, B 11 AL 8/17 R).
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