Rz. 1

§ 132 wurde durch das Integrationsgesetz v. 31.7.2016 (BGBl. I S. 1939) mit Wirkung zum 6.8.2016 in das SGB III eingefügt. Die frühere Fassung des § 132 war durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 27.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.1.2014 aufgehoben worden (Art. 3 Nr. 4).

Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen v. 10.7.2018 (BGBl. I S. 1117) mit Wirkung zum 14.7.2018 geändert.

Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz) v. 8.7.2019 (BGBl. I S. 1029) mit Wirkung zum 1.8.2019 aufgehoben.

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