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Die Zuweisung eines Mitglieds eines Personalrates gemäß § 44g Abs. 1 Satz 1 zu einer gemeinsamen Einrichtung gemäß § 44b (zum 1.1.2011) unterlag nicht der Zustimmung durch den Personalrat:

VG Gelsenkirchen, Beschluss v. 9.3.2011, 12 b L 64/11.PVB; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 5.9.2012, 20 A 1903/11.PVB.

Durch die Zuweisung nach § 44 Abs. 1 verliert ein Arbeitnehmer sein Wahlrecht und seine Wählbarkeit zum Personalrat der Stammdienststelle:

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.8.2011, 13 SaGa 1015/11.

Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit, denen gemäß § 44g Abs. 1 Satz 1 am 1.1.2011 Tätigkeiten beim Jobcenter zugewiesen wurden, haben spätestens nach Maßgabe der Fristenregelung in § 13 Abs. 2 Satz 1, 3 und 4 BPersVG das Wahlrecht zu einer Personalvertretung der Bundesagentur für Arbeit verloren:

BVerwG, Beschluss v. 18.1.2013, 6 PB 17.12.

Stützt ein kommunaler Träger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) die Befristung seines Arbeitsvertrages mit einem in einer nach § 44b a. F. errichteten Arbeitsgemeinschaft beschäftigten Arbeitnehmer auf den Umstand, dass die Arbeitsgemeinschaft nach dem ihr zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag nur befristet errichtet war, genügt dies für sich gesehen nicht zur sachlichen Rechtfertigung der Befristung. Wird eine Befristung auf die nur vorübergehende Übertragung oder Wahrnehmung einer sozialstaatlichen (Dauer-)Aufgabe gestützt, vermag dies für sich gesehen die Befristung nicht zu rechtfertigen. Der Sachgrund für einen befristeten Arbeitsvertrag i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht. Hierüber hat der Arbeitgeber bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages eine Prognose zu erstellen, der konkrete Anhaltspunkte zugrunde liegen müssen. Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für die Befristung:

BAG, Urteil v. 4.12.2013, 7 AZR 277/12.

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