Rechtsgrundlage

SGB III § 407 Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang (außer Kraft)

Die Vorschrift ist zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) aufgehoben worden. Sie hat Eingang in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (Art. 1 des genannten Gesetzes) gefunden. Zum 1.1.2005 vorgesehene Änderungen der Abs. 1 und 2 durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) gehen damit ins Leere.

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