Rechtsgrundlage

SGB III § 293 Voraussetzungen der Erlaubniserteilung (außer Kraft)

§§ 293 bis 295 sind gem. Art. 3 Nr. 5 des Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat vom 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) mit Wirkung vom 27.3.2002 aufgehoben worden.

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