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Die Vorschriften über die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft wurden zuletzt im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes im Bereich des Baugewerbes vom 15.12.1995 (BGBl. I S. 1809) grundlegend umgestaltet. Die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft ist nach geltendem Recht auf die Leistungen Wintergeld und Winterausfallgeld konzentriert. Tarifliche und ergänzende gesetzliche Leistungen wurden inhaltlich aufeinander abgestimmt.

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