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Ab 2005 ist das Unterhaltsgeld mit dem Alg zu einer einheitlichen Versicherungsleistung verschmolzen. Aufgrund der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) werden die bisherigen Regelungen zur Arbeitslosenhilfe im SGB III zum 1.1.2005 aufgehoben.

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