Rz. 53

Die gemeinsame Einrichtung hat die jährlichen Stellungnahmen der Vertreter der Sozialpartner des Beirats zu berücksichtigen (vgl. § 18d Satz 2). Der Beirat hat aber kein Vetorecht. Die Entscheidung zu den Tätigkeitsfeldern und Branchen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i verbleibt stets beim Jobcenter der gemeinsamen Einrichtung oder des zugelassenen kommunalen Trägers, jedoch unter Berücksichtigung der Stellungnahme. Abs. 9 Satz 3 stellt dazu klar, dass die abweichende Festlegung schriftlich gegenüber dem Örtlichen Beirat begründet werden muss. Das sorgt für Transparenz vor Ort. Dem Letztentscheidungsrecht des Jobcenters ist zuzustimmen, hat es doch die Förderung verantwortlich zu erbringen.

 

Rz. 54

Die örtlichen Beiräte sollen insbesondere das Ziel unterstützen, einen örtlichen Konsens über die Einsatzfelder der Förderung nach § 16i zu erzielen. Dazu hat er das Jobcenter zu beraten. Das betrifft insbesondere die Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente unter Berücksichtigung von möglichen Wettbewerbsverzerrungen und Verdrängungseffekten. Die Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber im örtlichen Beirat sind besonders geeignet, durch eine Einigung im örtlichen Beirat auf eine gemeinsame Position und das Hinwirken auf ihre Mitglieder einen lokalen Konsens zu unterstützen. Das Gesetz schreibt vor, dass die jährlich von der Agentur für Arbeit anzufordernde Stellungnahme einvernehmlich zu ergehen hat.

 

Rz. 55

Die Wortwahl des Gesetzgebers hat für die Sozialpartner unverbindlichen Charakter. Die Agentur für Arbeit, mithin das operierende Jobcenter, hat die Stellungnahme einzuholen, also jährlich anzufordern. Die Sozialpartner wiederum werden nicht kraft Gesetzes dazu gezwungen, eine solche abzugeben. Das entspricht dem Kalkül des Gesetzgebers, der nicht ausschließen wollte, dass ein lokaler Konsens vor Ort möglicherweise nicht zustande kommt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge