Rz. 111

In den gemeinsamen Einrichtungen ist ein mit der Agentur für Arbeit als Leistungsträger nach dem SGB III betriebener gemeinsamer Arbeitgeber-Service verbreitet, der durch Vertrag ins Leben gerufen wird. Ein Mustervertrag sieht Qualitätsstandards im Vermittlungsprozess eines Arbeitgeber-Service mit gemeinsamem Marktauftritt vor. Die Service- und Qualitätsstandards, die aus den erfolgskritischen Schritten im stellenorientierten Vermittlungsprozess abgeleitet worden sind, werden derzeit durch die Bundesagentur für Arbeit weiterentwickelt und zusammen mit den Stellenbesetzungsstrategien angepasst; auch die Beratung der Arbeitgeber wird weiter professionalisiert. Der Arbeitgeber-Service soll die Marktdurchdringung steigern und Beschäftigungs- bzw. Integrationspotenziale ausschöpfen, er kann nicht die bewerberorientierte Vermittlung ersetzen. Dienstleistungen für den Arbeitgeber beinhalten z. B. die Akquisition von Stellenangeboten und Besetzung offener Stellen, Arbeitsmarktberatung, Beratung in Förderangelegenheiten, Erreichbarkeit der Dienststellen für den Arbeitgeber, bewerberorientierte Vermittlung geeigneter Arbeitskräfte, Entwicklung alternativer Stellenbesetzungsstrategien, Beratung in Arbeitserlaubnisangelegenheiten und zur Existenzgründung. Die Weiterentwicklung schließt eine Intensivierung der Beratung durch spezielle Fachkräfte mit Beratungsfunktion, die Ermöglichung regionaler Mischteams mit bewerberorientierten Teams und Backoffices zur Entlastung der Vermittler von administrativen Routineaufgaben ein.

 

Rz. 112

Ein gemeinsamer Arbeitgeber-Service SGB III und SGB II hat für Arbeitgeber die Vorteile eines Ansprechpartners für beide Rechtskreise, eine schnelle und passgenaue Vermittlung von Bewerbern aus dem Potenzial beider Rechtskreise, einer ganzheitlichen Betreuung und einer umfassenden Beratungsdienstleistung. Es liegen aber auch weitere Vorteile auf der Hand: Keine Ungleichbehandlung von Arbeitslosen in den unterschiedlichen Rechtskreisen, Dienstleistungen für den Arbeitgeber aus einer Hand, gleichberechtigte Teilhabe der Agenturen für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Durch einfache Berechnung von Schlüsseln zeigt sich, dass der Arbeitgeber-Service allein die Betreuungsaufgaben für alle Arbeitgeber nicht leisten kann. Dies kann sich nur auf spezielle Segmente beschränken. Auch darf die arbeitnehmerorientierte Vermittlung nicht aus dem Blick verloren werden, sie ist insbesondere für Arbeitsuchende mit Vermittlungshemmnissen unentbehrlich. Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber hat wie andere Beratung auch dem Neutralitätsgebot zu genügen.

 

Rz. 112a

Als zusätzliches Instrument der Arbeitsmarktberatung bieten die Agenturen für Arbeit seit 2013 im Rahmen des Arbeitgeber-Services die Qualifizierungsberatung als Dienstleistungsangebot insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (sog. KMU) über die Kernfragen der betrieblichen Personalarbeit an. Die Arbeitgeber als Kunden der Agentur für Arbeit sollen über dieses Beratungsangebot verstärkt sensibilisiert, motiviert und unterstützt werden. Das Angebot bezieht sich auf die individuelle Auseinandersetzung mit den entscheidenden Handlungsfeldern zur Sicherung des Fachkräftebedarfs des Arbeitgebers sowie der Identifikation konkreter Handlungsbedarfe zur Sicherung eines nachhaltigen Unternehmenserfolgs, der Entwicklung von individuellen Lösungsansätzen für die identifizierten Handlungsfelder und ihre Umsetzung im Unternehmen. Die Beratungsanliegen und Beratungserfordernisse dürften sich bei ganzheitlicher Bearbeitung häufig als äußerst komplexe Aufgabe erweisen, wenn sich die Beratung und Unterstützung der Umsetzung auf alle relevanten betrieblichen Handlungsfelder für die Fachkräftesicherung in der individuell erforderlichen Tiefe und Breite bezieht. Dies kann nicht in jedem Fall durch die Mitarbeiter im sog. Arbeitgeber-Service von Agentur für Arbeit und Jobcenter allein realisiert werden. Die Agenturen für Arbeit und Jobcenter sind gehalten, durch regionale Vernetzung fachliche Kompetenzen und Ressourcen geeigneter Akteure zu bündeln. Die "Initiative Neue Qualität der Arbeit", initiiert durch das BMAS, bietet hierfür Strukturen (Netzwerke, Verbünde, Beratungsstellen) und Know-how (Instrumente wie Tools, Checks, Best Practice-Beispiele, erfolgreich erprobte Umsetzungskonzepte u. ä.). Die Jobcenter arbeiten wie die Agenturen für Arbeit daran, den Arbeitgeber-Service flexibler zu gestalten. Dabei soll auch die getrennte Aufgabenwahrnehmung nach Rechtskreisen sichergestellt werden. Der Service ist insbesondere auch personell besser zu unterlegen, das stößt aber auf Kapazitätsgrenzen und kann deshalb nur zulasten anderer Vermittlungsdienste, insbesondere die arbeitnehmerorientierte Vermittlung, geschehen. Zudem sollen Qualitätsstandards sichergestellt werden, z. B. durch persönliche Ansprechpartner, qualifizierte schnelle Erstreaktionen und eine sehr gute telefonische Erreichbarkeit.

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