Rz. 47

Das System der Betreuungsstufen muss durch ein Strategiekonzept ergänzt werden, das einen konzeptionellen Rahmen für eine systematische Ausrichtung der Integrationsarbeit an den individuellen Bedarfslagen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten errichtet. Dabei geht die Bundesagentur für Arbeit davon aus, dass sich aus dem Profiling in den allermeisten Fällen eine dominierende Bedarfslage ergibt. Danach können konkrete Maßnahmen als Integrationsstrategie ausgewählt werden, z. B. zur Motivation, Qualifikation oder Leistungsfähigkeit. Kann keine dominierende Bedarfslage festgestellt werden, sind bedarfsübergreifende Strategien erforderlich. Grundsätzlich können im Integrationsprozess Elemente der Beratung und Unterstützung, der Eigenaktivität und des Engagements, der Kontaktdichte und der Maßnahmen eingesetzt werden. Ab 2025 ist der Zuständigkeitswechsel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung und die Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation auf die Agenturen für Arbeit zu beachten.

 

Rz. 47a

Für die Handlungsstrategien hat die Bundesagentur für Arbeit folgende Schlüsselgruppen erarbeitet, die den Jobcentern der gemeinsamen Einrichtungen zur Verfügung stehen:

  • Qualifikation,
  • Leistungsfähigkeit,
  • Motivation,
  • Rahmenbedingungen,
  • Übergreifende Schlüsselgruppe (optional und unabhängig von Handlungsbedarfen),
  • Dezentrale Schlüsselgruppe (lokale Strategien für die Integrationsarbeit).

Je nach Umfang der Defizite in den Schlüsselgruppen kommt der Einsatz eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements in Betracht. Insofern bilden die Handlungsbedarfe in den Schlüsselgruppen auch Zugangskriterien zum Fallmanagement ab.

 

Rz. 47b

Der Schlüsselgruppe Qualifikation werden die Handlungsbedarfe schulische Qualifikation, berufliche Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse zugewiesen. Den Handlungsbedarfen sind folgende Strategien zugeordnet:

Schulische Qualifikation zielt auf den Erwerb eines Schulabschlusses. Berufliche Qualifikation erfordert die Realisierung einer beruflichen (Teil-) Qualifikation, ein Absolventenmanagement des Jobcenters, den Erwerb eines Berufsabschlusses, die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bzw. Qualifikationen oder Zertifikaten sowie im Bereich der Berufsberatung und/oder der beruflichen Rehabilitation die Vorbereitung einer Berufsausbildung. Berufserfahrung zielt darauf, Möglichkeiten dafür zu schaffen, Berufserfahrung überhaupt sammeln zu können. Sprachkenntnisse als Handlungsbedarf erfordern als Strategie den Erwerb bzw. die Verbesserung deutscher Sprachkenntnisse bzw. den Erwerb integrationsrelevanter Fremdsprachenkenntnisse.

 

Rz. 47c

Der Schlüsselgruppe Leistungsfähigkeit werden die Handlungsbedarfe intellektuelle Leistungsfähigkeit, vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen und das Arbeits- und Sozialverhalten zugewiesen. Den Handlungsbedarfen sind folgende Strategien zugeordnet:

Die Handlungsbedarfe intellektuelle Leistungsfähigkeit und vermittlungsrelevante gesundheitliche Einschränkungen erfordern als Strategien die Feststellung der Leistungsfähigkeit einschließlich der Notwendigkeit von Rehabilitation (als evtl. Prüfergebnis), die Förderung der Leistungsfähigkeit sowie die Realisierung einer gesundheitlich angemessenen Beschäftigung. Das schließt eine geförderte Beschäftigung zum Ausgleich von (anfänglicher) Minderleistung nicht aus. Das Arbeits- und Sozialverhalten erfordert das Heranführen an das Arbeitsleben (etwa das Herstellen einer Tagesstruktur für den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) und die Stärkung des Arbeits- und Sozialverhaltens insgesamt. Daraus lassen sich Möglichkeiten einer längeren, möglicherweise gar dauerhaften Beschäftigung ableiten.

 

Rz. 47d

Der Schlüsselgruppe Motivation werden die Handlungsbedarfe Eigeninitiative/Arbeitshaltung sowie die Lern- und Weiterbildungsbereitschaft zugewiesen. Motivation ist nicht nur ein Thema für marktnahe Arbeitnehmer. Sie ist über den Aspekt des Forderns wegen fehlenden Willens zur Arbeitsaufnahme hinaus zu betrachten. Es gehören auch objektive Hemmnisse dazu, aufgrund derer eine Arbeit nicht aufgenommen werden kann. Handlungsbedarfe müssen berücksichtigen, dass aktuell eine objektive Blockade als Vermittlungshemmnis identifiziert worden ist. Hilfe zur Selbstsuche, Klärung beruflicher Alternativen und motivierende Unterstützung aus dem Portfolio der Integrationsberatung im Rechtskreis der Arbeitsförderung können auch bei der Beratung im Rahmen der Grundsicherung eingesetzt werden. Den Handlungsbedarfen sind folgende Strategien zugeordnet:

Eigeninitiative und Arbeitshaltung erfordern die Veränderung von Perspektiven. Das zielt insbesondere darauf, andere als die bisherigen Beschäftigungen in den Blick zu nehmen und nicht nur auf Beschäftigungen entsprechend der bisherigen Ausbildung zu achten. Die Lern- und Weiterbildungsbereitschaft erfordert die Förderung der Lernbereitschaft. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen insbesondere zukünftige Maßnahmen erfolgreich zu Ende führen können.

 

Rz. ...

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