Für Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften sind während der außerschulischen Ausbildung und für die Beschäftigung als Novize oder Postulant die Geld- und Sachbezüge, die sie persönlich erhalten, die beitragspflichtigen Einnahmen heranzuziehen. Ist nach Abschluss der Ausbildung die Versorgung nicht gewährleistet oder die Gewährleistung nicht gesichert, ist mindestens ein Betrag von 40 % der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.414 EUR/West bzw. 1.386 EUR/Ost; 2023: 1.358 EUR/West bzw. 1.316 EUR/Ost) beitragspflichtige Einnahme.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge