Sonderregelungen gelten auch für unständig Beschäftigte. Das in unständiger Beschäftigung jeweils erzielte Arbeitsentgelt ist unabhängig von der Dauer der in jedem Kalendermonat ausgeübten Beschäftigung – ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze – zu berücksichtigen. Wird insgesamt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze überschritten, sind die Arbeitsentgelte anteilig zu berücksichtigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge