Unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2 genannten medizinischen Voraussetzungen kann eine ambulante kardiologische Rehabilitation insbesondere bei einer der nachfolgend aufgeführten Krankheiten angezeigt sein
- akuter Herzinfarkt
- koronare Herzkrankheit ohne akuten Herzinfarkt
- koronare Bypass-Operation
- Herzklappenoperation und operative Korrektur anderer Vitien
- Herztransplantation
- sonstige Herzoperationen, z.B. Aneurysmektomie, Implantable Cardioverter-Defibrillator (ICD-Implantation) und große herznahe Gefäßoperationen
- perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA)
- Kardiomyopathien
- entzündliche Herzerkrankungen
- Lungenembolie
- schwer einstellbare arterielle Hypertonie mit Organkomplikationen oder ausgeprägtes metabolisches Syndrom.
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