Unter Berücksichtigung der unter Ziffer 2 genannten medizinischen Voraussetzungen kann eine ambulante kardiologische Rehabilitation insbesondere bei einer der nachfolgend aufgeführten Krankheiten angezeigt sein

  • akuter Herzinfarkt
  • koronare Herzkrankheit ohne akuten Herzinfarkt
  • koronare Bypass-Operation
  • Herzklappenoperation und operative Korrektur anderer Vitien
  • Herztransplantation
  • sonstige Herzoperationen, z.B. Aneurysmektomie, Implantable Cardioverter-Defibrillator (ICD-Implantation) und große herznahe Gefäßoperationen
  • perkutane transluminale koronare Angioplastie (PTCA)
  • Kardiomyopathien
  • entzündliche Herzerkrankungen
  • Lungenembolie
  • schwer einstellbare arterielle Hypertonie mit Organkomplikationen oder ausgeprägtes metabolisches Syndrom.

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