Die Halbjahresstatistik ist aufgrund der §§ 5 bis 8 KSVwV zu erstellen.
Anzugeben sind Leistungsempfänger nach Pflegegraden, Altersgruppen und Geschlecht. Der Vordruck PG 2 ist unterteilt in:
A - | Ambulante und teilstationäre Pflege |
B - | Vollstationäre Pflege |
C - | Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (§ 43a SGB XI) |
Der Vordruck inklusive Ausfüllanleitung wird vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt.
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