Die Halbjahresstatistik ist aufgrund der §§ 5 bis 8 KSVwV zu erstellen.

Anzugeben sind Leistungsempfänger nach Pflegegraden, Altersgruppen und Geschlecht. Der Vordruck PG 2 ist unterteilt in:

A - Ambulante und teilstationäre Pflege
B - Vollstationäre Pflege
C - Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen (§ 43a SGB XI)

Der Vordruck inklusive Ausfüllanleitung wird vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt.

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