Die Pflegehilfsmittel sind systematisch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis erfasst. Die Gliederungssystematik ist identisch wie im Bereich der GKV. Die stets aktuellste Fassung wird durch den GKV-Spitzenverband im Internet veröffentlicht.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Es nennt 5 Produktgruppen, die grundsätzlich in die Leistungspflicht der gesetzlichen Pflegeversicherung fallen:

 
Produktgruppe 50 = Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (z. B. Pflegebetten)
Produktgruppe 51 = Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene (z. B. Bettpfannen, Urinflaschen)
Produktgruppe 52 = Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität (z. B. Hausnotrufsysteme)
Produktgruppe 53 = Pflegehilfsmittel zur Linderung der Beschwerden (z. B. Lagerungsrollen)
Produktgruppe 54 = Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die Aufzählung im Pflegehilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend. Es besteht auch ein Anspruch auf nicht aufgelistete Pflegehilfsmittel.[1]

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