Die Pflegehilfsmittel sind systematisch als Anlage zum Hilfsmittelverzeichnis erfasst. Die Gliederungssystematik ist identisch wie im Bereich der GKV. Die stets aktuellste Fassung wird durch den GKV-Spitzenverband im Internet veröffentlicht.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird laufend aktualisiert. Es nennt 5 Produktgruppen, die grundsätzlich in die Leistungspflicht der gesetzlichen Pflegeversicherung fallen:
Produktgruppe 50 = | Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (z. B. Pflegebetten) |
Produktgruppe 51 = | Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene (z. B. Bettpfannen, Urinflaschen) |
Produktgruppe 52 = | Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung/Mobilität (z. B. Hausnotrufsysteme) |
Produktgruppe 53 = | Pflegehilfsmittel zur Linderung der Beschwerden (z. B. Lagerungsrollen) |
Produktgruppe 54 = | Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel |
Die Aufzählung im Pflegehilfsmittelverzeichnis ist nicht abschließend. Es besteht auch ein Anspruch auf nicht aufgelistete Pflegehilfsmittel.[1]
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