Der Besitzschutz kommt zum Tragen bei einer

  • Altersrente nach dem Wegfall einer (früheren) Altersrente,
  • Erwerbsminderungs-/Erziehungsrente nach dem Wegfall einer (vorzeitigen) Altersrente,
  • Altersrente, die nicht später als 24 Kalendermonate nach dem Wegfall einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. einer Erziehungsrente beginnt oder
  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder einer Erziehungsrente, die nicht später als 24 Kalendermonate nach dem Wegfall einer solchen Rente beginnt.

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