Eine Spende von Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen ist zulässig:

  • bei Personen, die unter der Verantwortung einer ärztlichen Person nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik für tauglich befunden worden sind,
  • wenn die Tauglichkeit durch eine ärztliche Person festgestellt worden ist,
  • wenn die spendende Person vor der Freigabe der Spende nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik auf Infektionsmarker, mindestens auf Humanes Immundefekt Virus (HIV)-, Hepatitis B- und Hepatitis C-Virus-Infektionsmarker untersucht worden ist,
  • wenn die spendende Person vorher in einer für sie verständlichen Form über Wesen, Bedeutung und Durchführung der Spendeentnahme und der Untersuchungen sachkundig aufgeklärt worden ist und in die Spendeentnahme und Untersuchungen eingewilligt hat.

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