Menschen sind behindert, wenn sie körperlich, geistig oder seelisch oder in ihrer Sinneswahrnehmung eingeschränkt sind und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch eine Zahl ausgedrückt. Menschen sind schwerbehindert, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Andere Menschen mit Behinderungen können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Schwerbehinderten Menschen wird es durch ihren Status ermöglicht, in verschiedenen Lebensbereichen Vorteile in Anspruch zu nehmen und Nachteile auszugleichen.
Sozialversicherung: § 2 SGB IX definiert den Begriff "Menschen mit Behinderung". Die Rechte der schwerbehinderten Menschen enthalten die §§ 151 bis 241 SGB IX.
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