Stellt sich nach Abgabe einer Meldung heraus, dass sie

  • nicht abzugeben war,
  • unzutreffende Angaben enthält (z. B. über die Beschäftigungszeit, Beitragsgruppen, Personengruppenschlüssel, Grund der Abgabe) oder
  • an eine unzuständige Krankenkasse abgegeben wurde,

ist die Meldung unverzüglich zu stornieren. Die Meldung ist anschließend mit den korrekten Angaben neu zu erstatten.

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