1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts

Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1]

1.2 Finanzierung

Der MD wird von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die Beträge richten sich nach der Anzahl der Mitglieder.[1]

1.3 Organe

Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer bzw. zukünftig der Vorstand. Die Umstellung soll bis Mitte 2021 erfolgen.

Die Besetzung der MD-Verwaltungsräte wird neu geregelt: Der Verwaltungsrat besteht zukünftig aus 23 Vertretern – 16 Vertreter der Krankenkassen und 7 Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, Verbraucherverbände sowie Ärzteschaft und Pflegeberufe.

1.3.1 Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat

  • beschließt die Satzung,
  • legt Richtlinien für die Arbeit des MD fest,
  • stellt den Haushaltsplan fest und
  • wählt den Vorstand (bisher Geschäftsführer).

1.3.2 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand wird aus dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter gebildet und

  • führt die Geschäfte des MD,
  • stellt den Haushaltsplan auf und
  • vertritt den MD gerichtlich und außergerichtlich.[1]

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