Entscheidungsstichwort (Thema)

Künstlersozialversicherung. Künstlersozialabgabepflicht. Honorar für nicht-prominente Mitwirkende einer Kochsendung (Fernsehformat "Unter Volldampf"). keine künstlerische Tätigkeit

 

Orientierungssatz

Die Mitwirkung nicht-prominenter Kandidaten an einer Kochsendung (hier: Fernsehformat "Unter Volldampf") ist nicht als künstlerische Leistung zu bewerten und die in diesem Zusammenhang gezahlten Honorare unterliegen somit nicht der Künstlersozialabgabepflicht.

 

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 18.12.2014 teilweise abgeändert. Der Bescheid vom 10.8.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20.4.2012 wird geändert und die Beklagte verpflichtet, den Bescheid vom 11.4.2008 und vom 9.4.2009 insoweit zurückzunehmen, als sie darin für die Jahre 2007 und 2008 Künstlersozialabgabe für die an nicht-prominente Mitwirkende des Formats "Unter Volldampf" gezahlten Honorare in Höhe von 16.157,26 Euro festgesetzt hat.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kosten des Klageverfahrens trägt die Beklagte zu 5/100.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), ob die Klägerin für die Jahre 2007 - 2008 für das Fernsehformat "Unter Volldampf" hinsichtlich der für die nicht-prominenten Mitwirkenden gezahlten Honorare i.H.v. 16.157,26 Euro der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegt.

Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der H. Produktion für Film und Fernsehen GmbH. Diese produzierte in den Jahren 2007 bis 2008 vier Staffeln des Sendeformats "Unter Volldampf". Im Jahr 2009 wurde das Format eingestellt.

Anhand der Formatbeschreibung (Stand 17.8.2009), den Spielregeln "Unter Volldampf" (Anlage 1 des Mitwirkendenvertrags, Stand 6.9.2009) und dem Inhalt der von der Klägerin zur Verfügung gestellten DVDs ist die Sendung wie folgt konzipiert: Fünf nicht-prominente Mitwirkende, die entweder hobbykochende TV-Neulinge oder ehemalige Köche des Sendeformats "Das perfekte Dinner" sind, treten in einer professionellen Restaurantküche in einen Kochwettbewerb. Nach der Teilnahme an einer Staffel ist eine Mitwirkung an einer weiteren Staffel ausgeschlossen. Vorab teilt jeder der fünf Kandidaten der Produktion die Rezepte für ein selbstkreiertes 4-Gänge-Menü schriftlich mit. Die Produktion ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Jeder der nicht-prominenten Mitwirkenden darf sein (eventuell leicht abgeändertes) Menü einmal zur Probe kochen und anrichten. Sodann wird der Wettbewerb an den fünf Drehtagen des Formats (Sendezeit 5 x 25 Minuten) ausgetragen. Dazu treffen sich die fünf Kandidaten in dem ausgewählten Restaurant mit dem Restaurantchefkoch und dem Restaurantleiter. In der Sendung werden auf dem Weg der Kandidaten zum Restaurant und während des Kochens in kleinen Sequenzen Aussagen der Kandidaten, des Chefkochs und des Restaurantleiters eingeblendet, in denen deren Meinungen, Erwartungen und Ziele präsentiert werden. Dabei wird als Hintergrund entweder das Restaurant oder die private Küche des Kandidaten gezeigt und Informationen (z.B. Name, Alter und Beruf des Kandidaten) eingeblendet. Das Restaurant wird von dem Sender für die Drehtage angemietet. In dem dafür gezahlten Preis von 6.000 - 8.000,- Euro sind Miete, Umsatzausfall und das Salär für den Restaurantleiter und den Chefkoch einkalkuliert. Das Restaurant erhält weitere 600,- Euro pro Drehtag, um die für die Menüs erforderlichen Zutaten zu beschaffen. Neben den bereitgestellten Zutaten sind die nicht-prominenten Mitwirkenden berechtigt, nach Absprache eigene, zusätzliche Zutaten und Utensilien mitzubringen. An jedem der fünf Drehtage ist jeweils im Wechsel ein Kandidat für den Service (Eindecken der Tische, Begrüßung der Gäste, Servieren) verantwortlich. Die anderen Vier kochen ein 4-Gänge-Menü für 20 geladene Stammgäste, den Chefkoch und den Restaurantleiter. Dabei muss jeder Kandidat an vier Drehtagen jeweils einen seiner selbstkreierten Gänge kochen, sodass an jedem Tag ein vollständiges Menü serviert werden kann und zugleich jeder Kandidat jeden seiner Gänge an einem Tag der vier Tage kochen muss. Der Chefkoch ist während des Kochens in der Küche und gibt den einzelnen Kandidaten in einer launig bis nassforschen Art und Weise Tipps, Anregungen und Kritik. Der Restaurantleiter hat im Gastraum dieselbe Aufgabe. Beide sind den Kandidaten gegenüber weisungsbefugt. Jeder Kandidat wird in der Sendung während des Kochvorgangs und in Interaktion mit den anderen Kandidaten und dem Chefkoch und dem Restaurantleiter gezeigt. Nachdem die 20 Stammgäste von dem Kandidaten, der für den Service verantwortlich ist, platziert und mit Getränken versorgt wurden, werden die Gänge nacheinander serviert. Die 20 Stammgäste bewerten die einzelnen Gänge anhand eines Punktesystems. Die Ergebnisse werden nach jedem Gang für die Zuschauer transparent bekannt gegeben, nur die Kandidaten erfahren...

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