Leitsatz (amtlich)
1. Der Beschluß über die Ergänzung eines Beschlusses um eine Kostenentscheidung ist nur zusammen mit der Entscheidung in der Hauptsache anfechtbar.
2. Der Beschluß über die Anordnung der Vollziehung oder die Aussetzung einer angeordneten Vollziehung (§ 97 Abs 3 SGG) muß in Angelegenheiten des Kassenarztrechts eine Kostenentscheidung enthalten.
Fundstellen
Dokument-Index HI1658718 |
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