Entscheidungsstichwort (Thema)

Gerichtsbescheid. Voraussetzungen. Anforderungen. besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art. Beurteilungsspielraum. wesentlicher Verfahrensmangel. Zurückverweisung. Wille der Beteiligten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Beim Erlaß eines Gerichtsbescheides steht dem Richter der ersten Instanz hinsichtlich des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des § 105 Abs 1 S 1 Halbs 2 SGG ein Beurteilungsspielraum zu.

2. Im Berufungsverfahren ist die richterliche Überzeugung daraufhin überprüfbar, ob sie auf einer Verkennung der gesetzlichen Voraussetzungen des Gerichtsbescheides beruht. Das ist dann der Fall, wenn der Beurteilung sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzungen zugrundeliegen. Insoweit liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor.

3. Bei der Abwägungsentscheidung über eine Zurückverweisung im Rahmen des § 159 Abs 1 Nr 2 SGG ist auch das Interesse der Beteiligten an einer Entscheidung des Sozialgerichts aufgrund einer mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen.

 

Fundstellen

Breith. 1994, 254

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