Leitsatz (amtlich)
1. Zur Frage, wann ein Versicherungsträger Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat, wenn er einen vorläufigen Witwenrentenbescheid unter Ausklammerung "etwa zusätzlich anrechenbarer Zeiten" erläßt, hinsichtlich der "Erhebungen erforderlich sind", und ankündigt, "hierüber, ohne daß es einer Erinnerung bedarf, noch einen weiteren Bescheid" zu erlassen.
2. Die Beschwerdeentscheidung wegen der Kostenerstattung enthält keine Kostenentscheidung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1658264 |
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