Besondere Bedeutung hat die Anschlussrehabilitation (Anschlussheilbehandlung, AHB). Es handelt sich dabei um ein spezielles Verfahren, das die Nahtlosigkeit zwischen Akutbehandlung und Rehabilitation sicherstellen soll. Die Anschlussrehabilitation wird überwiegend stationär in AHB-Kliniken (Schwerpunktkliniken) durchgeführt und schließt sich unmittelbar an eine von der Krankenkasse finanzierte Akutbehandlung im Krankenhaus an (z. B. bei bestimmten Erkrankungen wie Herzinfarkt). Zwischen beiden Behandlungsphasen soll möglichst eine zeitliche Lücke von 14 Tagen nicht überschritten werden. Die Anschlussrehabilitation ist auch in Form von ambulanten Leistungen möglich.

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