Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 10 EUR kalendertäglich.[1]
Die Zuzahlung ist für jeden Kalendertag der Maßnahme zu entrichten (einschl. Aufnahme- und Entlassungstag). Die Einrichtung nimmt die Zuzahlung entgegen und leitet sie an die Krankenkasse weiter.
Wird eine Anschlussrehabilitation durchgeführt, ist die Zuzahlung längstens für 28 Kalendertage zu entrichten.[2]
Innerhalb desselben Kalenderjahres bereits an den Rentenversicherungsträger für eine Anschlussrehabilitation oder eine Krankenkasse für eine Krankenhausbehandlung entrichtete Zuzahlung wird berücksichtigt.
Zuzahlungen werden nur bis zur individuellen Belastungsgrenze entrichtet.[3]
Anschlussrehabilitation
Nach einem Herzinfarkt wird vom 3.3. bis zum 24.3. eine stationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt. Dafür ist eine Zuzahlung für 22 Kalendertage zu entrichten. Die Anschlussrehabilitation beginnt am 25.3. und dauert 3 Wochen. Es ist eine Zuzahlung für die restlichen 6 Kalendertage zu entrichten.
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