Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung von 10 EUR kalendertäglich.[1]

Die Zuzahlung ist für jeden Kalendertag der Maßnahme zu entrichten (einschl. Aufnahme- und Entlassungstag). Die Einrichtung nimmt die Zuzahlung entgegen und leitet sie an die Krankenkasse weiter.

Wird eine Anschlussrehabilitation durchgeführt, ist die Zuzahlung längstens für 28 Kalendertage zu entrichten.[2]

Innerhalb desselben Kalenderjahres bereits an den Rentenversicherungsträger für eine Anschlussrehabilitation oder eine Krankenkasse für eine Krankenhausbehandlung entrichtete Zuzahlung wird berücksichtigt.

Zuzahlungen werden nur bis zur individuellen Belastungsgrenze entrichtet.[3]

 
Praxis-Beispiel

Anschlussrehabilitation

Nach einem Herzinfarkt wird vom 3.3. bis zum 24.3. eine stationäre Krankenhausbehandlung durchgeführt. Dafür ist eine Zuzahlung für 22 Kalendertage zu entrichten. Die Anschlussrehabilitation beginnt am 25.3. und dauert 3 Wochen. Es ist eine Zuzahlung für die restlichen 6 Kalendertage zu entrichten.

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