Die Agentur für Arbeit fordert den Arbeitgeber zunächst schriftlich auf für die endgültige Entscheidung relevante Unterlagen an die Agentur für Arbeit zu übersenden. Die Unterlagen können per Post oder im Bereich der Online-Services auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit elektronisch übermittelt werden. Welche Unterlagen die Agentur für Arbeit anfordert, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Relevant sind allerdings nur Unterlagen, die die kurzarbeitenden Beschäftigten betreffen.
Beispielhafte Aufzählung von Unterlagen, die von der Agentur für Arbeit angefordert werden können:
- Arbeitszeitunterlagen (Arbeitszeitnachweise, Arbeitszeitkonto)
- Gehaltsabrechnungen, Lohnabrechnungen, Lohnjournale
- Nachweise zur Einführung der Kurzarbeit (einzelvertragliche Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag)
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Nachweise zur Berechnung des Sollentgelts und/oder des Istentgelts für das Kurzarbeitergeld
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