1Obligatorische Voraussetzung für die Genehmigung durch die zuständige KV zur Durchführung und Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem von der KV zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm. 2Der Kurs hat insbesondere folgende Inhalte zu behandeln:

 

1.

potenzieller Nutzen und Schaden von Früherkennungsmaßnahmen, Kriterien zur Beurteilung von Früherkennungsmaßnahmen

 

2.

Programm der Krebsfrüherkennungsuntersuchung, Gesundheitsuntersuchung und frühzeitige Sensibilisierung des Patienten

 

3.

Maßnahmen zur Ansprache der Versicherten

 

4.

Ätiologie des Hautkrebs, Krankheitsbilder, Häufigkeit, Risikofaktoren oder -gruppe, Anamnese, standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion, Blickdiagnostik

 

5.

Ablauf der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs

 

6.

Vorstellung und Diskussion von Fallbeispielen

 

7.

Dokumentationsmaßnahmen

 

8.

interdisziplinäre Zusammenarbeit.

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