Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung bzw. bei Arbeitgeberwechsel haben Arbeitnehmer ein sofortiges Krankenkassenwahlrecht ohne Rücksicht auf Bindungsfristen und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse.

Erforderliche Schritte beim sofortigen Krankenkassenwechsel

Nachfolgend werden die Schritte bei einem sofortigen Kassenwechsel aufgezeigt:

  1. Der Arbeitnehmer wählt eine neue Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Versicherungspflicht.
  2. Die gewählte Krankenkasse prüft die Rechtmäßigkeit des Krankenkassenwechsels und informiert den Arbeitnehmer hierüber unverzüglich.
  3. Der Arbeitnehmer informiert innerhalb von 2 Wochen nach Beschäftigungsbeginn den Arbeitgeber formlos über die gewählte Krankenkasse.
  4. Die neu gewählte Krankenkasse informiert unverzüglich elektronisch die bisherige Krankenkasse über den Krankenkassenwechsel.
  5. Die bisherige Krankenkasse bestätigt unverzüglich der neu gewählten Krankenkasse das Ende der Mitgliedschaft (jedoch spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Abmeldung des Arbeitgebers).
  6. Auf der Grundlage der Anmeldung des neuen Arbeitgebers und der Rückmeldung der bisherigen Krankenkasse übermittelt die neu gewählte Krankenkasse dem Arbeitgeber die elektronische Mitgliedsbescheinigung.

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