Die Hilfe umfasst Leistungen

  • zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,

    im Allgemeinen als Zuschuss (gestaffelt nach dem Einkommen);

  • für eine behindertengerechte Zusatzausstattung,

    Kostenübernahme für Einbau, technische Überprüfung;

  • zur Erlangung einer Fahrerlaubnis (Führerschein),

    Zuschuss nach Einkommen gestaffelt.

Im Einzelnen ist für die Hilfe zur Beschaffung eines Kfz erforderlich, dass

  • der Mensch mit Behinderung nicht bereits im Besitz eines Kfz ist,
  • die erforderlichen Voraussetzungen (behinderungsbedingte Ausstattung) vorhanden sind und
  • ihm die Benutzung zuzumuten ist.

Ein solches Kfz muss nach Größe und Ausstattung den Anforderungen des Menschen mit Behinderung im Einzelfall entsprechen.

Auch die Beschaffung eines Gebrauchtwagens kann nach der KfzHV gefördert werden. Dazu ist erforderlich, dass die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind und der Verkehrswert mindestens 50 % des seinerzeitigen Neuwagenpreises beträgt.

Im Übrigen können Leistungen in besonderen Härtefällen gewährt werden.

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