Eigenes Einkommen des Kindes mindert seinen Kinderzuschlag um 45 % des zu berücksichtigenden Einkommens. Eigenes Einkommen kann z. B. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, aber auch die Ausbildungsvergütung sein.

 
Praxis-Beispiel

Einkommen des Kindes

Ein 10-jähriges Kind erhält Unterhaltsvorschuss i. H. v. 301 EUR. Der mögliche Kinderzuschlag (292 EUR) mindert sich um 45 % (135,45 EUR) davon auf 156,55 EUR.

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