Rz. 26

Abs. 3 Satz 4 wurde mit Wirkung zum 1.1.2023 gestrichen, da das Rechtsinstitut der Gegenvormundschaft weggefallen ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge