Rz. 2

Dem Vorbild der Sozialhilfe und der Pflegeversicherung entsprechend sieht § 78f den Abschluss von Rahmenverträgen durch die Spitzenverbände der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der Einrichtungsträger vor. Sie sollen Eckpunkte und generelle Parameter für die Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 abstecken. Mittlerweile wurde sie durch Abschluss von Rahmenverträgen in allen Bundesländern umgesetzt.

 

Rz. 3

Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF), die regelmäßig in der Fachzeitschrift "Das Jugendamt (JAmt)" veröffentlicht werden, sind im Volltext auf der Webseite des DIJuF unter der Rubrik Publikationen, JAmt – Fachzeitschrift abrufbar (https://dijuf.de/veroeffentlichungen/jamt-fachzeitschrift, zuletzt abgerufen am 31.3.2023).

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