Rz. 8

Gemäß Abs. 3 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Fortbildung und Praxisberatung sicherzustellen. Ein einklagbarer Rechtsanspruch der Mitarbeiter auf Fortbildung und Praxisberatung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten (Baltz, NDV 1996 S. 197). Die Fortbildung hat zum Ziel, die bereits vorhandenen Kenntnisse der Mitarbeiter zu erhalten, zu vertiefen und zu verbreitern. Damit soll den steigenden bzw. den sich wandelnden Anforderungen des Berufes Rechnung getragen werden.

 

Rz. 9

Die Praxisberatung hat zum Ziel, Hilfestellungen bei der Anwendung der Kenntnisse in der praktischen Arbeit zu geben. Praxisberatung kann auch als Forum zur Erarbeitung und/oder Überprüfung fachlicher Standards genutzt werden. Im Rahmen von Praxisberatung können Elemente von Qualitätssicherung erarbeitet werden. Eine besondere Methode der Praxisberatung stellt im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe die Supervision dar. Supervision ist ein zielgerichteter, die berufliche Praxis begleitender Reflexionsprozess, der i. d. R. von externen Supervisoren angeleitet wird. Während der Supervision wird das berufliche Handeln im Kontext des institutionellen Rahmens und vor dem Hintergrund der fachlichen Aufgabe reflektiert. Supervision beabsichtigt, Lösungen zu erarbeiten und fokussiert deren ergebnisorientierte Umsetzung in den professionellen Alltag. Die Supervisoren sind zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Daher wird Supervision gern als "geschützter Raum" bezeichnet, in dem auch das ausgesprochen und bedacht werden kann, was an anderer Stelle nicht ohne weiteres geäußert wird.

 

Rz. 10

Ein wesentlicher zu erwartender Effekt von Supervision ist die Verbesserung von Kommunikation und Kooperation innerhalb des Jugendamtes allgemein und insbesondere die Verbesserung der Zusammenarbeit von Sozialdienst und Verwaltung. Supervision begleitet konzeptionelle Weiterentwicklungen und Veränderungsprozesse auch im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen. Ebenso kann Supervision als unterstützendes Instrument bei der Umsetzung von Zielen ("Führen durch Zielvereinbarungen") eingesetzt werden.

 

Rz. 11

Durch fortlaufende Reflexion der Praxis schafft Supervision Transparenz und Orientierung und wird so selbst zu einem wesentlichen Instrument der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe. Praxisberatung und Supervision sind damit geeignete und bewährte Instrumente der Steuerung fachlicher Arbeit und der Überprüfung ihrer Wirksamkeit. Aus der Perspektive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Supervision in Anspruch nehmen, trägt sie zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung bei und erhält oder erweitert so die individuelle Leistungsfähigkeit (Bayerisches Landesjugendamt, Grundsätze zur Supervision/Praxisberatung in Jugendämtern, www.blja.bayern.de).

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