Rz. 19

Sofern eine Geheimnisoffenbarung nach den strafrechtlichen Vorgaben des § 203 Abs. 1 und Abs. 4 StGB zulässig ist, dürfen anvertraute Sozialdaten ebenfalls weitergegeben werden (auf die Komm. zu § 203 StGB wird Bezug genommen).

 

Rz. 19a

Dabei dürfen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 i. V. m. § 203 Abs. 1, 4 StGB i. V. m. § 76 Abs. 2 Nr. 2 SGB X auch im Kontext persönlicher und erzieherischer Hilfen anvertraute Daten für Zwecke der Rechnungsprüfung übermittelt werden (DIJuF-Rechtsgutachten v. 31.1.2022, SN_2021_0393 Bd, JAmt 2022, 271).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge