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Um die Ziele der Hilfe zu erreichen, müssen gewisse fachliche Standards in der Tagesgruppe vorausgesetzt werden. Die eingesetzten Fachkräfte werden daher regelmäßig über eine sozialarbeiterische oder sozialpädagogische Ausbildung verfügen. Auch Erzieher oder Psychologen kommen in Betracht. Die Anforderungen an die eingesetzten Fachkräfte hat der Gesetzgeber auch in § 72 konkretisiert. Die Tagesgruppe sollte möglichst wohnortnah angeboten werden, damit der angestrebte soziale Bezug der Kinder und Jugendlichen erhalten bleibt. Daneben ist auf eine geeignete Gruppengröße zu achten. Diese soll eine Interaktion und ein soziales Lernen in der Gruppe erlauben, darf jedoch nicht zu groß angelegt sein. Aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre hat sich eine Gruppengröße von 8 bis 10 Kindern oder Jugendlichen und 2 bis 3 Betreuern als günstig erwiesen. Diese Konstellation ermöglicht es, sowohl einzelne Kinder als auch gleichzeitig die Gruppe zu betreuen. Bei einer kleineren Gruppe mit 1,5 sozialpädagogischen Fachkräften ist die gleichzeitige Betreuung Einzelner und der Gruppe nur selten möglich, zumal die Betreuer auch noch intensive Familienbetreuung, Kontakte zu anderen Institutionen usw. zu leisten haben.

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