Rz. 2

§ 25 regelt das Verhalten der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber Selbsthilfeorganisationen, die die Förderung von Kindern zum Inhalt haben. Zielsetzung der Vorschrift ist die Anerkennung, Förderung, Beratung und auch finanzielle Unterstützung der vielfältigen Formen der Kinderbetreuung im Selbsthilfebereich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge