Rz. 19

Die Ziele der Förderung der Erziehung in der Familie sind durch Abs. 1 Satz 2 und 3 direkt vorgegeben: Die Leistungsangebote sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Die durch das KJSG geänderte Fassung von Abs. 1 Satz 2 soll den Auftrag, die Zielsetzung und die damit verbundenen Leistungen konkret benennen. Die hierzu angeführten Beispiele unterschiedlicher Kompetenzbereiche der Erziehungsverantwortung und Teilhabe bzw. Partizipation orientieren sich an den Anforderungen, denen sich Eltern heute bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung und auch Familien insgesamt gegenübersehen. Mit dieser Konkretisierung soll die Verbindlichkeit der Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur Bereitstellung der allgemeinen Familienförderung erhöht werden. Dabei wird, wie in § 16 Abs. 1 Satz 1, von einem weiten Familienbegriff ausgegangen (BT-Drs. 19/26107 S. 80).

 

Rz. 20

Außerdem sollen sie Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können (Abs. 1 Satz 3). Das Ziel der gewaltfreien Erziehung in der Familie wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts v. 2.11.2000, in Kraft seit dem 8.11.2000, neu aufgenommen. Dies steht in Einklang mit § 1631 Abs. 2 BGB, der ebenfalls durch das genannte Gesetz neu gefasst wurde und wonach körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind.

 

Rz. 20a

Ziel muss sein, möglichst präventiv tätig zu werden, um Gewalt von vornherein zu vermeiden. In Deutschland gibt es mindestens 3 Präventionsprogramme, die sich in empirisch-wissenschaftlichen Untersuchungen bewährt haben. Dies sind:

  • EFFEKT – Entwicklungs-Förderung in Familien: Eltern- und Kindertraining,
  • PEP – Präventionsprogramm für Expansives Problemverhalten,
  • Triple P – Positives Erziehungsprogramm,

Diese Programme sollen in der Modellstadt Recklinghausen unter Beteiligung des Jugendamtes und der freien Träger flächendeckend eingeführt werden. Sie umfassen kostenlose Fortbildungen für Fachleute sowie Kurs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder. Zugleich wird der Erfolg des Projekts von den Universitäten Köln und Braunschweig wissenschaftlich untersucht. Der Nachweis von positiven Effekten wird nicht nur im subjektiven Erleben von Eltern und Erziehungspersonen gesucht, sondern vor allem anhand objektiver Maßstäbe geführt. Zu dieser Messbarkeit gehören beispielsweise Kriminalitätsraten, die erforderliche Trennung von Kindern und Eltern, Heimunterbringungen, Unfälle und Verletzungen sowie Schulabbrüche.

Durch die Stärkung der elterlichen Erziehungkompetenz und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Eltern und deren Anlaufstellen, wie Kinderärzte, Hebammen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kindergärten, Schulen usw. soll eine Basis geschaffen werden, die eine gesunde, gewaltfreie Entwicklung und Förderung der Kinder ermöglicht.

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