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Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse (hierunter sind z. B. Jugendringe und Dachverbände zu verstehen) leisten innerhalb der Gesellschaft Interessenvertretung für junge Menschen. Dies ist in Deutschland, einem Staat mit stark sinkender Geburtenrate und oftmals zu beobachtender Intoleranz gegenüber Kindern und Jugendlichen, besonders wichtig. Durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit entsprechenden politischen Entscheidungsträgern haben die Jugendverbände die Chance, dem entgegenzuwirken und die Interessen der jungen Bevölkerungsgruppe in Erinnerung zu rufen. Im Bereich der Gemeinde- und Kommunalpolitik haben Jugendverbände bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses das Recht, Vorschläge zu unterbreiten; diese sind gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 angemessen zu berücksichtigen.

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