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Jugendarbeit wird nicht (nur) für junge Menschen, sondern auch von ihnen organisiert, gestaltet und mitverantwortet. Jugendliche sollen so weg von einem rein passiven (Leistungs-)Konsum hin zu aktivem, eigenverantwortlichem Handeln geführt werden. Stärkere Einbindung und Mitverantwortung führt außerdem zu einer demokratischen Entscheidungsbildung und verbandsinternen Struktur innerhalb der Jugendverbände und Jugendgruppen. Hierdurch erfolgt ihre Legitimation als Selbstverwaltungsträger und der daraus abgeleitete Auftritt innerhalb der Gesellschaft.

Im Jahr 2000 befanden sich 43 % der Jugendzentren im Westen in öffentlicher Trägerschaft. Ende 2002 waren es laut der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik rund 47 %. Dies ist bis 2014 so geblieben (vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht, BT-Drs. 18/11050 S. 368). Auch bei dieser Angebotsform ist eine selbst organisierte Form durch junge Menschen zu verzeichnen. Immerhin 4 % der Einrichtungen im Westen und 9 % im Osten wurden im Jahr 2000 ohne weiteren Träger selbst verwaltet (vgl. 12. Kinder- und Jugendhilfebericht v. 7.10.2005, BT-Drs. 15/6014 S. 17). Allerdings ist bis zum Jahr 2014 ein erheblicher Rückgang der Jugendräume und Jugendheime ohne hauptamtliches Personal zu verzeichnen. Die Hintergründe dafür sollen noch genauer untersucht werden (15. Kinder- und Jugendbericht, a. a. O., S. 369 f.). Der 16. Kinder- und Jugendbericht ist für 2021 vorgesehen.

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